Gesetzliche Rentenversicherung Private Altersvorsorge Lebensversicherungen Steuern & Recht Alternative Vorsorge Besser vergleichen Impressum



Private Altersvorsorge mit Riester- und Rürup-Rente

Die gesetzliche Rente kommt, allerdings immer später und immer bescheidener. Die private Altersvorsorge wird für die zukünftigen Rentner unausweichlich.

Neben der klassischen privaten Rentenversicherung und Kapitallebensversicherung wurden die neuen kapitalgedeckte private Renten eingeführt: Riesterrente und Rüruprente. Beide werden staatlich gefördert. Beide haben den Vorteil, dass sie (wie die gesetzliche Rente) nicht pfändbar sind. Beide werden monatlich angespart.


Riesterrente

Die Riesterrente (genannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester) wurde 2002 eingeführt.

Konzipiert wurde sie für die in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherten unselbstständig Beschäftigten, wie Angestellte und Beamte. Aber auch Arbeitslose, Soldaten und Eltern im Erziehungsurlaub können in die Riesterrente sparen.

Für die Unselbstständigen ist sie uninteressant, da sie ihnen keine Vorteile gegenüber der herkömmlichen privaten Rentenversicherung bringt.

Die staatliche Förderung kann in zwei verschiedenen Formen erfolgen: Zulagen bzw. Steuervorteile. Darüber entscheidet die Einkommenshöhe des Versicherten. Vorteilhafter sind Zulagen bei den niedrigeren, Steuervorteile dagegen bei den höheren Einkommen.

Für die Riesterrente muss der Versicherte eine der möglichen Ansparformen wählen und einen Rentenversicherungsvertrag abschließen.

Die Leistung der Riesterrente ist eine lebenslange Leibrente, deren Beginn mit dem Beginn der gesetzlichen Rente fällig wird.

Die Besonderheiten der Riesterrente sind wie folgt:
- Es kann eine von drei Formen zur Ansparung gewählt werden (betriebliche Altersversorgung, klassische Rentenversicherung, Banksparplan bzw. Fondsparplan), entscheidend ist Alter des Versicherten und mögliche Laufzeit
- Die Förderung kann, muss aber nicht angenommen werden
- Die staatliche Förderung wird unter der Voraussetzung zugesichert, dass bestimmte Mindestbeiträge gespart werden
- Unter bestimmten Voraussetzungen wird die staatliche Förderung auch für die Aufwendungen für die herkömmliche betriebliche Altersvorsorge gewährt (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
- Bei Ehepartnern kann jeder seine persönlichen Versorgungsansprüche individuell planen und die Förderungsart wählen
- Falls ein Arbeitnehmer nicht förderungsberechtigt ist, kann er eine Förderung doch in Anspruch nehmen und zwar, wenn sein Ehepartner förderungsberechtigt ist
- Welche Förderungsform für wen vorteilhafter ist, kann vom jeweiligen Finanzamt geprüft werden
- Wer die staatliche Förderung in Anspruch genommen hat, hat für seine Riesterrente auch Steuern zu zahlen


Rüruprente

Die Rüruprente wurde 2005 eingeführt und zwar von ihrem Namensgeber Bert Rürup. Genannt wird sie auch Basisrente, weil sie ihrem Konzept nach der gesetzlichen Rente gleich ist: sie beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr des Versicherten.

Die Rüruprente wird steuerlich gefördert: die Beiträge können als Sonderausgabe für Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Der absetzbare Anteil ist gestaffelt: es können von anfänglich 60% im 2005 bis 100% im 2025 abgesetzt werden. Die Steigerung erfolgt in Schritten von 2 Prozentpunkten/Jahr.

Das Neue an der Rüruprente ist, dass sie auch für Selbstständige lohnend ist. Denn sie können die Beiträge zur herkömmlichen privaten Rentenversicherung bzw. Kapitallebensversicherung ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Selbstständige, die sich nach November 2006 für eine Rüruprente entschieden haben, können sogar rückwirkend zum 01. Januar 2006 Steuernersparnisse erzielen.

Die Rüruprente kann über eine klassische private Rentenversicherung angespart werden. Die Versicherer haben allerdings auch zahlreiche Tarife speziell für die Rüruprente ins Leben gerufen.

Eine positive "Nebensache" zur Rüruprente ist die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen (Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung).

Bitter ist, dass die Rüruprente versteuert werden muss. So wie die Förderung, ist die geplante Versteuerung auch gestapelt. Der zu versteuernde Anteil der Rüruprente steigt von 50% im 2005 auf 100% im 2040, ebenfalls in Schritten von 2 Prozentpunkten/Jahr.

Nachteilig sind auch einige Einschränkungen bei der Verwendung der angesparten Summe.



Siehe auch: Altersvorsorge Aktuell!