Gesetzliche Rentenversicherung - private Rentenversicherung
Die deutsche Wirtschaft boomt und auch das BSP war noch nie so hoch wie es aktuell ist. Warum ist dann aber die allgemeine Stimmung in Deutschland so gedrückt? Ein Grund liegt mit Sicherheit in den schwächelnden, maroden Sozialsystemen. Hierzu können wir in diesem Fall auch das System der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, denn gerade hier liegt sehr oft der Stein des Anstoßes.
Ein "Generationenvertrag" sollte sie sein, eine Vereinbarung dass die aktuellen Arbeitnehmer stets für das Auskommen der aktuellen Rentner sorgen sollte. Dabei wurde davon ausgegangen, dass es immer eine gigantische Anzahl von Arbeitnehmern geben wird, ja die Anzahl sogar eine steigende Tendenz hat.
Als Konrad Adenauer seinerzeit auf die Probleme hingewiesen wurde die aus einer sinkenden demographischen Entwicklung entstehen könnten, antwortete er leichtgläubig "Kinder bekommen sie immer".
Das diese Einschätzung eine Fehler ist, sehen wir aktuell: Mit durchschnittlich 1,7 Kindern pro Familie sorgen die Deutschen aktuell noch nicht einmal für den Erhalt der Bevölkerungszahl, geschweige denn für eine Steigerung, was auch nicht schlecht wäre um das marode gewordene System wieder hoch zu bringen.
Die Auswirkungen von dieser Fehlpolitik sind uns momentan mehr als sichtbar und auch die Politik versucht seit einigen Jahren nicht länger, die gemachten Fehler zu vertuschen oder zu leugnen dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende ist.
Im Gegenteil, mittlerweile werden sogar massiv Maßnahmen unternommen, die Bürger zu motivieren, privat in ihre Altersversorgung zu investieren. Nur auf diesem Wege, so ist man sich sicher, wird einer breite Altersarmut für einen Großteil der Bevölkerung noch zu verhindern sein.
Aber welche Formen der privaten Rentenversicherung stellen sich dem Bürger eigentlich?
Nun, grundsätzlich unterscheiden wir aktuell drei verschiedene Schichten der Altersvorsorge: In der ersten Schicht befindet sich die staatliche Rentenversicherung und Verträge, die ihr nachempfunden sind. Hierbei handelt es sich um die so genannten Leibrentenversicherungen, im Volksmund auch als "Rürup-Rente" (nach dem Ökonom Bernd Rürup benannt) bezeichnet. In der zweiten Schicht befindet sich die Riester Rentenversicherung und der gesamte Bereich der betrieblichen Altersversorgung. In der dritten Schicht finden sich dann alle anderen privaten Vorsorgeverträge.
 siehe auch: Riesterrente und
Rüruprente siehe auch: Private Rentenversicherung siehe auch: betriebliche Altersvorsorge
Um jetzt die Frage zu beantworten, welche Altersvorsorge für welchen Menschen am geeignetsten ist, muss man sich die individuelle Situation anschauen.
Ist der Mensch selbstständig oder verdient er als Angestellter überdurchschnittlich gut, so kann er mit einer Rürup-Rente sehr gut bedient sein. Bei einer solchen Rentenversicherung kann er die Beiträge, auch über die Vorsorgeaufwendungen hinaus, von der Steuer absetzen. Hinzu kommt noch, dass die Rürup Rentenversicherungen Insolvenz- und HartzIV-geschützt sind, also keinerlei Anrechnung auf staatliche Hilfeleistungen stattfindet.
Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers in normelen oder etwas niedrigeren Bereich, so kann eine Riester Rentenversicherung eine lohnende Anlageform sein. Spart man hier 3% seines Bruttolohnes hinein (Im Jahre 2007 gültig), so erhält man 114 Euro Zulage vom Staat. Zudem gibt es für den Kindergeldberechtigten 138 Euro Zulage pro Kind. Die Zulagen dürfen in den 3% bereits berücksichtigt, also abgezogen werden.
Arbeitnehmer und Beamte sind direkt Riester-Zulagenfähig. Selbstständige oder Hausfrauen/-männer sind nur dann Zulagenberechtigt, wenn der/die Ehepartner/in zulagenberechtigt ist. Diese Art der Zulagenfähigkeit bezeichnet man als "indirekt förderfähig".
Auch eine Riester-Rente ist Insolvenz-, bzw. HartzIV-geschützt, d.h. auch sie darf keinerlei Anrechnung auf staatliche Leistungen erfahren.
Sowohl bei der Rürup- als auch bei der Riester Rentenversicherung wird die Leistung nur in Form einer Rente erbracht, wobei es bei Riester die Ausnahmeregelung gibt, dass 30% der am Beginn der Leistungsphase zur Verfügung stehenden Beiträge als einmalige Kapitalabfindung aus dem Vertrag herausgenommen werden dürfen.
Aber auch in Zeiten von Rürup und Riester hat die klassische Rentenversicherung, egal ob kapital- oder fondsgebunden, weiter ihre Existenzberechtigung - auch wenn diese Verträge seit dem 31.12.2005 nicht mehr steuerfrei sind, d.h. der Gewinn versteuert werden muss. Die Gründe hierfür liegen darin, dass a. die Leistung auch als Einmalleistung erbracht werden kann und dass b. die Besteuerung für die meisten Menschen aufgrund der hohen Freigrenzen eh keine große Rolle spielt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir absolut gespannt sein dürfen, welche Rentenversicherungsarten sich in den kommenden Jahren die größten Marktanteile werden sichern können. Klar ist wohl nur eines: Der Trend geht klar zur privaten Vorsorge. Das staatliche System ist am Ende und wird sich auch durch aktuell auf die Wege gebrachte Reformen nicht mehr retten lassen. Sicherlich wird die staatliche Rentenversicherung auch in Zukunft eine kleine Basis der Altersversorgung dartsellen können, mehr aber auch nicht. Alles andere muss rein privat abgesichert werden. Eine Gesetzgebung die private Altersversorgung noch weiter fördert ist daher sehr wahrscheinlich.
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