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Private Altersvorsorge - Strategien zur Sicherung des Lebensstandard im Alter

Für jede Gesellschaft ist es eine schwierige Aufgabe, die Versorgung der nicht mehr arbeitenden Bevölkerung sicher zu stellen und die daraus resultierenden Lasten gerecht auf die erwerbstätige Bevölkerung zu verteilen. Spätestens seit der letzten Rentenversicherungsreform von 2000/2001 ist aber deutlich geworden, dass zusätzliche private Initiativen notwendig sind, um die entstehenden Versorgungslücken zu schließen und den Lebensstandart zu sichern. Eckpunkt der Reform ist die Absenkung des Nettorentenniveaus von 70 % auf 67 %.


Allgemeines zur privaten Altersvorsorge

Traditionell war die Unterstützung und Versorgung der Menschen im Alter eine originäre Aufgabe der Großfamilie. Viele Kinder waren dabei der Garant für die Versorgung im Alter, sofern kein eigenes Vermögen vorhanden war. Erst im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde, im Rahmen der Sozialgesetzgebung, durch den Reichskanzler Otto von Bismarck eine gesetzliche Altersrente eingeführt. Damit sollte auf die - im Zuge der Industrialisierung entstandene Verarmung und soziale Not der Arbeiterschaft -reagiert werden. Heute wird als optimale Altersvorsorge oft auf das sogenannte 3-Säulen-Modell verwiesen. Die Säulen 1 und 2 beziehen sich dabei auf die gesetzliche Vorsorge durch die Einzahlung von Pflichtbeiträgen in die Rentenkasse, sowie die ergänzende Altersvorsorge durch verschiedene Formen der betrieblichen Alterssicherung. Die 3. Säule stellt die private Altersvorsorge dar. Alternativ wird vom 3-Schichten-Modell gesprochen. Hier steht nicht der Träger der Altersvorsorge im Vordergrund, sondern die Art der staatlichen Förderung. Dabei wird unterschieden zwischen steuerlich gefördert (z.B. Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente), zulagengefördert (z.B. Riesterrente, betriebliche Altersvorsorge) oder durch den Staat nicht geförderte Altersvorsorge (z.B. Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherung). Eine wesentliche Eigenschaft der privaten Altersorge ist die Freiwilligkeit, basierend auf dem Kapitaldeckungsverfahren.

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Steuerliche Förderung - Die Rürup-Rente

Bei der sogenannten Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich subventionierte Altersvorsorge, die benannt ist nach dem Ökonomen Bert Rürup. Sie beruht im Wesentlichen auf einen Rentenversicherungsvertrag. Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bezeichnet, ähnelt in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist allerdings im Unterscheid zu dieser nicht umlagenfinanziert, sondern kapitalgedeckt durch den Versicherten selbst. Geeignet ist diese Form der privaten Altersvorsorge besonders für Selbstständige oder Freiberufler mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Aber auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren, durch Kapitalaufbau für den Ruhestand und der Nutzung von Steuerförderungen bis zum Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Es lohnt aber erst zu vergleichen, ob der Abschluss einer Riester-Rente nicht lukrativer ist. Die Beiträge zu einem Rürup-Rentenvertrag können von 2005 bis 2025 nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden. Mit dem Beginn des Steuerjahres 2005 können 60% von der Steuer abgesetzt werden und mit jedem weiteren Jahr steigt dieser Satz dann um jeweils 2 %. Im Jahr 2025 sind dementsprechend die vollen 100% Punkte erreicht. Seit dem Jahressteuergesetz 2007 können Selbstständige die Beiträge zu Rürup-Verträge sogar rückwirkend vom 01. Januar 2006 an mit dem entsprechenden Satz von 62 % steuerlich geltend machen. Die Rürup-Rente wird bei Rentenbeginn zu 30% ausgezahlt, der Rest lebenslang verrentet. Eine andere Möglichkeit der Auszahlung besteht nicht. Bereits erspartes Kapital kann in der Ansparphase nicht gepfändet werden, und wird auch nicht bei einem Bezug von Leistungen nach dem ALG II als Vermögen angerechnet. Die Rentenleistungen müssen bis zum Jahr 2040 anteilig versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und lebenslang festgeschrieben. Ab 2005 beträgt der dauerhaft zu versteuernde Anteil 50 % und steigt jährlich um 2 % an, ab 2040 um 1% jährlich. Ab 2040 sind Rentenleistungen, die erstmalig gezahlt werden, voll zu versteuern. Nachteilig ist, dass die Verträge weder beliehen noch übertragen werden können. Auch eine Kündigung oder die Auszahlung eines Rückkaufwertes sind nicht möglich. Beim Tode des Einzahlers vor und auch nach Beginn der Rentenzahlung verfällt das bereits eingezahlte Kapital, da es keine Rentengarantiezeit gibt. Hinterbliebene können allerdings über Zusatzversicherungen gesondert abgesichert werden.

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Zulagenförderung - Riester-Rente

Die Riester-Rente ist umgangssprachlich nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester benannt. Sie beruht auf freiwilligen Beitragszahlungen und wird durch den Staat gefördert. In der Ansparphase werden Beiträge in eine Rentenversicherung, in Fonds- oder Bausparpläne, in eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds gezahlt. Die Förderung kann allerdings nur durch zertifizierte, spezielle Altersvorsorgeprodukte in Anspruch genommen werden. Die Staatliche Förderung besteht aus der Gewährung einer Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die Altersvorsorgezulage müssen die Sparer jährlich beantragen und fließen dann direkt in den Vertrag ein. Sie werden nicht an den Beitragszahler ausgezahlt. Sie setzt sich zusammen aus der Grundzulage für Ledige oder Verheiratete sowie der Kinderzulage. Allerdings gibt es die volle Zulagenförderung nur dann, wenn ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Zu beachten dabei ist, dass der Anspruch auf Zulagenzahlung verfällt, wenn diese 4 Jahre nicht beantragt wurden. Ansprüche auf Gewährung der Altersvorsorgezulage haben derzeit beispielsweise rentenversicherungspflichtige Selbständige und Freiberufler, Eltern in Elternzeit für die ersten 3 Lebensjahre eines Kindes, Bezieher von ALG I und II-Leistungen oder Wehr - und Zivildienstleistende.

Dabei lohnt sich die Riester-Rente unter Umständen nicht nur für kinderreiche Familien. Besserverdienende können eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug geltend machen. Keine Förderung nach Riester erhalten beispielsweise Selbstständige, die nicht gleichzeitig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Studenten oder Bezieher von Rentenleistungen oder Bezieher von Sozialhilfe. Zu den besonderen Eigenschaften der Riester-Rente zählt, dass die Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der bereits eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Gleichzeitig können zum Erwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum zur Altersvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50.000 Euro aus den Einlagen zinslos entnommen werden. Allerdings müssen diese bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt sein. Eine Beleihung des eingezahlten Kapitals ist allerdings nicht möglich. Bei der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit wird das bereits angesparte Kapital nicht als Vermögen angerechnet und mindert daher Ansprüche nicht. Ein weiterer Vorteil ist, das der Anbieter oder der Tarif gewechselt und das bereits angesparte Kapital, wenn auch gebührenpflichtig, übertragen werden kann. Ein Nachteil bei dieser Form der Alterssicherung ist allerdings, dass beim dauerhaften Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht (z.B. bei Wegzug ins Ausland) die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden müssen. Die spätere Rente wird nur als Leibrente gezahlt, eine 30%ige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist möglich. Sowohl die Teilauszahlung als auch die laufende Rentenzahlung sind voll steuerpflichtig.

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Nicht staatlich geförderte private Altersvorsorge - Fondsgebundene Rentenversicherung

Diese Form der Sicherung des Lebensstandards im Alter unterliegt nicht den Bedingungen, die eine staatliche Förderung an die Altersvorsorge stellt, allerdings gibt es auch keine rechtlichen Garantien hinsichtlich der geleisteten Einzahlungen. Bei diesen Anlageformen gilt - es gibt höhere Renditemöglichkeiten, aber auch gleichzeitig ein höheres Verlustrisiko. Fondsgebundene Rentenversicherungen werden von Banken, Direktbanken und Fondsgesellschaften angeboten. Allerdings entstehen die unterschiedlichsten Arten von Verwaltungskosten für diese Geldanlageform, die die Rendite enorm schmälern können. Einmalig muss beispielsweise beim Kauf für jeden Sparbeitrag ein Ausgabeaufschlag entrichtet werden, teilweise werden diese Kosten auch bei Umschichtungen des Kapitals während der Laufzeit fällig. Hier lohnt der Kostenvergleich vor der Geldanlage, weil die verschiedenen Kapitalanlagegesellschaften ausgewählte Renten-Fonds zu Konditionen ohne oder mit reduzierten Ausgabeaufschlägen anbieten. Hinzu kommen jährliche Verwaltungsgebühren auf das bereits angesparte Kapital. Beim Erreichen der Ablaufzeit des Vertrages zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe vertraglich garantiert ist. Fondsgebundene Rentenversicherungen gelten als besonders für Singles geeignet. Ein Vorteil dieser Anlageform ist, dass die Auszahlung des Kapitals, in der Regel nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren, vollständig steuerfrei bleibt. Dazu kommt, dass der Vertragsabschluss unkompliziert ist und anders als beim Abschluss einer Lebensversicherung, die Gesundheitsprüfung entfällt. Damit ist diese Form der Altersvorsorge unter Umständen auch für chronisch Kranke interessant. Allerdings können die Beiträge für fondsgebundene Versicherungen nicht als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden.

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